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Elektrofahrzeuge

Umweltbonus für Elektrofahrzeug

Profitieren Sie beim Kauf eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs von attraktiven Förderungen. Die Bundesregierung hat eine Kaufprämie für Elektroautos beschlossen, die umgangssprachlich auch als Umweltbonus, Innovationsprämie oder BAFA-Prämie bekannt ist.

Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5.11.2019 zugelassen wurden und bis zum 31.12.2025. Die Obergrenze für förderfähige Fahrzeuge liegt bei 65.000 € Nettolistenpreis.

Aktuell erhalten Sie folgende Fördersätze:

 

Fahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis:

 

Elektrofahrzeuge:
bis zu 6.000 € Bundesanteil + 3.570 € Herstelleranteil = 9.570 €

Plug-in Hybride:
bis zu 4.500 € Bundesanteil + 2.250 € Herstelleranteil = 6.750 €

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Ein Drittel der Förderung wird vom Hersteller und zwei Drittel werden vom Bund erbracht. Der Hersteller gewährt ein Drittel des Bonus auf den Nettokaufpreis des Fahrzeugs. Nach erfolgter Zulassung und positiver Prüfung des eingereichten Antrags auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zwei Drittel des Bonuses an Sie aus. Der Antrag für den Bundesanteil des Umweltbonus wird online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt.

Zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Fördervoraussetzungen für Neuwagen
> Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride), Fahrzeuge mit höchstens 50 g CO2/km
> Das Fahrzeugmodell muss sich auf der BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden
> Neufahrzeug mit Netto-Listenpreis des Basismodells bis max. 65.000 €
> Das Fahrzeug muss mindestens 4 Räder haben und max. 8 Sitzplätze
> Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge, deren Erstzulassung bei Antragstellung maximal 1 Jahr zurückliegt.
> Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller erstzugelassen sein. Im Falle des Leasings erhöht sich die
Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monate auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate.

Auf die Gewährung des Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch und die Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch zum 31.12.2025. Nähere Informationen zum Umweltbonus sind auf den Internetseiten des BaFa (hier klicken) abrufbar.

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